Am Spich 13
53424 Remagen

Telefon: 0 26 42 - 99 21 096
Telefax: 0 26 42 - 99 21 097
Mobil:    01 75 - 709 10 46

Privatgutachten

Als Privatgutachten bezeichnet man alle Gutachten, die nicht von einer sogenannten „heranziehenden Stelle“ beauftragt werden.

Inhalt und Umfang des Gutachtens werden vom Auftraggeber und dem Sachverständigen gemeinsam festgelegt.

Alle für den zu begutachtenden Sachverhalt relevanten Fakten sind zu erarbeiten.

Gerichtsgutachten

Der grundsätzliche Unterschied zum Privatgutachten besteht darin, dass dem Sachverständigen genau umrissene Teilbereiche und Fragestellungen zur Bearbeitung und Beantwortung gegeben werden. Anders als im Privatgutachten hat der Sachverständige ausschließlich die gestellten Fragen des Gerichtes zu beantworten. Er ist Gehilfe des Gerichts und ersetzt lediglich dessen fehlenden technischen Sachverstand und darf nur das begutachten, was das Gericht Ihm vorgibt.

Schiedsgutachten

Schiedsgutachter, werden auch Schlichter und Mediatoren genannt.

In den letzten Jahren wird vermehrt versucht, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Bei diesen alternativen Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren genannt –  „für Alternative Dispute Resolution“), wird ein neutraler Dritter, der Schlichter eingeschaltet, um mit dessen Hilfe eine Einigung zu finden, oder eine Streitfrage zu klären.

Die Vorteile eines Schiedsgutachterverfahrens gegenüber staatlichen Gerichtsverfahren sind folgende:

  • Dauer des Verfahrens
    • Gerichtsverfahren können Jahre dauern und zu einer weiteren Eskalation des Konfliktes führen.
  • Kostenvorteile
    • In der Regel weisen Schlichtungsverfahren insbesondere bei höheren Streitwerten erhebliche Kostenvorteile gegenüber staatlichen Gerichtsverfahren auf.
  • Erhalt der Geschäftsbeziehungen
    • Schlichtungsverfahren sind einigungsorientiert. Sie schonen die Geschäftsbeziehung und fördern die weitere Zusammenarbeit.
  • Kein Anwaltszwang
    • Die Parteien können selbst entscheiden, ob sie zur  Kostenoptimierung oder aus anderen Gründen auf anwaltliche Begleitung, ganz oder teilweise, verzichten wollen.
  • Vertraulichkeit
    • Schlichtungsverfahren sind nicht öffentlich. Wenn also der Schutz der beiden Parteien wichtig ist, sollte dieses Verfahren gewählt werden.
  • Es ist besser zu früh als zu spät einen unabhängigen Sachverständigen mit heranzuziehen.
    • z.B. bei Rechtsfragen:
      • die Auslegung eines Vertragstextes.
    • Bei Tatsachenfragen:
      • Bei Vorliegen von Mängeln oder Schäden.
      • Liegt ein konstruktiver Mangel vor?
      • Liegt ein Ausführungsmangel vor?
      • Wie ist der Schaden entstanden?
      • Warum ist der Schaden entstanden?
      • Wer ist für den Schaden verantwortlich?
      • Wer ersetzt den Schaden?

Versicherungsgutachten

Die Erstellung eines Gutachtens (Wertermittlung oder Schadensgutachten).

Im Schadensfall ggf. die Abwicklung des Schadens, sowie die Beantwortung von Einzelfragen.

Schadensgutachten

Die Besonderheiten des Schadensgutachtens im Versicherungsbereich besteht u.a. in der Ausgangssituation.

Die eine Partei behauptet zunächst einen Schaden und das ursächliche Ereignis, welches zum Ereignis führte.

Die andere Partei prüft diese Ansprüche im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses und veranlasst in der Regel den Ausgleich des Schadens.

Bauschaden

Bauberatung

Qualitätsüberwachung

Bauabnahme

Wertermittlung

Hauskaufberatung

Objektzustand

Feuchte / Schimmel

Meine Leistungen

  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Schadensgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Objektzustandsdokumentation
  • Bautenstandsbewertung für Banken

Geschäftszeiten

Sie erreichen mich an folgenden Tagen:

Montag - Freitag:
8:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Reinhold Habscheid

Am Spich 13
53424 Remagen

Tel:   02642 - 9921096
Fax:  02642 - 9921097
Mobil: 0175 - 7091046
info@baugutachter-bonn.de